Verteilung der Mittel auf die 437 "Jobcenter" und 16 Länder
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. Dezember 2010 informiert über die SGB II-Eingliederungsmittel, die den "Jobcentern" im Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung stehen. (ohne die Bundesprogramme "Beschäftigungspakte für Ältere", Beschäftigungsphase "Bürgerarbeit" und "Kommunal-Kombi")
Für das Haushaltsjahr 2011 werden den Jobcentern vom Bund 1,540 Milliarden Euro (24,8%) weniger Ausgabemittel für "Leistungen zur Eingliederung" gemäß SGB II (Hartz IV) zugewiesen als im endenden Haushaltsjahr 2010, 4,660 Milliarden Euro statt 6,200 Milliarden Euro. Die den einzelnen Jobcentern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordneten (relativen) Kürzungen reichen nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) von -6,9 Prozent beim Jobcenter Tuttlingen (Baden-Württemberg) bis -34,4 Prozent beim Jobcenter Rügen (Mecklenburg-Vorpommern). Auf Länderebene reichen die Kürzungen von -18,5 Prozent in Baden-Württemberg bis -30,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie viel Ausgabemittel im Haushaltsjahr 2011 für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" in einem Land oder einem bestimmten Jobcenter zur Verfügung stehen, kann der Spalte 8 der Tabelle auf Seite 3 ff entnommen werden. (Spalte 9: entsprechender Betrag für das Haushaltsjahr 2010; Spalte 10: die relative Kürzung der SGB II-Eingliederungsmittel).
Wenn Sie wissen möchten, wofür das jeweilige Jobcenter diese Mittel einzusetzen beabsichtigt, erkundigen Sie sich vor Ort nach dem "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2011" und auch nach den beabsichtigten Umschichtungen zwischen dem Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget der Jobcenter.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. Dezember 2010 finden Sie hier: Download