Vor dem Hintergrund der drastischen Kürzung der Bundesmittel für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" häufen sich in den Medien auch die Berichte über anstehende Kürzungen der "öffentlich geförderten Beschäftigung". In der Regel wird in den entsprechenden Berichten die "öffentlich geförderte Beschäftigung" auf die "Ein-Euro-Jobs" reduziert, die "Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante", die aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in das SGB II (Hartz IV) übernommen wurden.
Tatsächlich ist der "Ein-Euro-Job" nach Inkrafttreten des SGB II am 1. Januar 2005 schnell zur quantitativ bedeutendsten "Leistung zur Eingliederung in Arbeit" aufgestiegen. Der schnelle Aufstieg der geförderten "Nicht-Arbeitsverhältnisse" ist nicht zuletzt auf die in der öffentlich geförderten Beschäftigung ansonsten unüblichen "Finanzierung aus einer Hand" zurückzuführen. ... weiter im Anhang bsm-sgb2-laender-0108-1210 (2 Text- und 7 Tabellenseiten).
Kurzer Ausblick 2011: Die "finanzielle Attraktivität" des "Ein-Euro-Jobs" (für Maßnahmeträger, Kommunen u.s.w.; siehe oben) dürfte auch in Zeiten drastischer Kürzungen ihre negative Wirkung entfalten und die "sv-Quote" in der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II (Anteil der sozialversicherungspflichtigen Varianten der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II) senken. Und vermutlich werden nicht einmal die den Jobcentern für den "Beschäftigungszuschuss" (BEZ) zugewiesenen 600 Millionen Euro für diesen (sozialversicherungspflichtigen) Zweck ausgegeben.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. Januar 2011 finden Sie hier: Download