(BIAJ) „Mindestlohn hilft beim Ausstieg aus Hartz IV", „Hartz IV: Zahl von Empfängern sinkt dank Mindestlohn". Und, weniger eindeutig, die Quelle dieser „schönen Schlagzeilen" vom 21./22. Juni 2015: „Der Mindestlohn wirkt" (Süddeutsche Zeitung). Natürlich „wirkt der Mindestlohn" – irgendwie. Aber wie?

Vom Rückgang der abhängig erwerbstätigen Leistungsberechtigten (mit ergänzendem Arbeitslosengeld II) um 42.635 von Dezember 2014 bis Februar 2015 entfielen 28.371 (66,5 Prozent!) auf die Einkommensgruppe bis zu 450 Euro (!). (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und BIAJ-Berechnungen) Nimmt man die „schönen Schlagzeilen" ernst, dann hätte der Mindestlohn insbesondere den abhängig erwerbstätigen Leistungsberechtigten mit einen Erwerbseinkommen von bis zu 450 Euro (!) beim „Ausstieg aus Hartz IV geholfen". Dies kann nicht wirklich ernst genommen wer­den.

Die gesamten kurzen BIAJ-Anmerkungen vom 23. Juni 2015 zu den Pressemeldungen vom 21./22. Juni 2015 finden Sie hier: Download (eine PDF-Seite)