(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2016, der am 1. Juli 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sind 31,857 Milliarden Euro für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) veranschlagt, 1,101 Milliarden Euro weniger als im Bundeshaushalt 2015 - 900 Millionen Euro weniger für "Arbeitslosengeld II" und 200 Millionen Euro weniger für die "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung".
In der BIAJ-Kurzmitteilung ist dargestellt, wie sich die veranschlagten 31,857 Milliarden Euro für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Titelgruppe 01 in Kapitel 1101) auf die einzelnen Leistungen ("Arbeitslosengeld II", "Verwaltungskosten", "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" u.s.w.) verteilen und wie sich dies im Vergleich zum Bundeshaushalt 2015 und zu den Ausgaben in 2014 darstellt.
Unter anderm der Vergleich der veranschlagten Mittel für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2016 (4,041 Milliarden Euro) mit den Ausgaben in Höhe von 4,696 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2014 zeigt:
Im Haushaltsjahr 2016 werden die Umschichtungen von den Eingliederungsbudgets in die Verwaltungskostrenbudgets der Jobcenter weiter steigen! Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit sieht anders aus!
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 9. Juli 2015 zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2016 finden Sie hier: Download (2 PDF-Seiten)