(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben im ersten Halbjahr 2015 insgesamt 1,042 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben - 100 Millionen Euro (10,7 Prozent) mehr als im ersten Halbjahr 2014 aber lediglich 38,6 Prozent der den 303 Jobcentern gE für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2015 zugeteilten Bundesmittel.
Nähere Informationen zu den Ausgaben im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 21. Juli 2015: Download (insgesamt 19 PDF-Seiten, darunter 16 Länder-Datenblätter)