(BIAJ) Stimmt das? Am 15. Oktober 2015 berichteten zunächst die Süddeutsche Zeitung und später dann viele abschreibende Medien, die Zahl der „arbeitslosen Hartz IV-Empfänger" aus "Asylzugangsländern" habe sich bis September 2015 „auf gut 160 000" erhöht." Als Quelle wird „eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA)" genannt. Gemeint ist die „Hintergrundinformation - Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt" (Nürnberg, September 2015). Diese „Hintergrundinformation" wurde jedoch falsch verstanden.
Tatsächlich wurden von der Statistik der BA für den September 2015 insgesamt 160.862 registrierte Arbeitslose aus „Asylzugangsländern" berichtet. Von diesen 160.862 Arbeitslosen waren jedoch 16.519 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) registriert (Rechtskreis SGB III – kein Hartz IV). 144.343 waren bei den Jobcentern (Rechtskreis SGB II – Hartz IV) registriert. Mit anderen Worten: „gut 144.000 arbeitslose Hartz-IV-Empfänger" (m/w) im September 2015.
Ein Jahr zuvor, im September 2014, wurden von der Statistik der BA insgesamt 134.297 Arbeitslose aus "Asylzugangsländern" registriert, davon 17.304 im Rechtskreis SGB III und 116.993 im Rechtskreis SGB II (Hartz IV). Im Vorjahresvergleich (September 2014 – September 2015) stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen aus „Asylzugangsländern" im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) um 23,4 Prozent, im Rechtskreis SGB III (Agenturen für Arbeit) sank sie um 4,5 Prozent.
Nachrichtlich: Wesentlich höher als die Zahl der registrierten Arbeitslosen ist die Zahl der Arbeitsuchenden (arbeitslose und nicht arbeitslose Arbeitsuchende zusammen). Im September 2015 wurden von der Statistik der BA insgesamt 292.209 (in den „Hintergrundinformationen": 292.625) Arbeitsuchende aus „Asylzugangsländern" registriert, davon 31.139 bei den Agenturen für Arbeit (Rechtskreis SGB III) und 261.070 bei den Jobcentern (Rechtskreis SGB II – Hartz IV). Im September 2014 wurden von der Statistik der BA 239.243 (in den „Hintergrundinformationen": 239.641) Arbeitsuchende aus „Asylzugangsländern" registriert, davon 29.512 im Rechtskreis SGB III und 209.731 im Rechtskreis SGB II (Hartz IV).
Zu den „Asylzugangsländern" rechnet die BA die folgenden 15 Staaten: Afghanistan, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Syrien und Ukraine. (ohne weiteren Kommentar)