(BIAJ) Die unkommentierten Antworten der Pressestelle der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 23. Oktober 2015 (eMail) auf drei Fragen des BIAJ zur "Ämterkombination" und "Arbeitsteilung" (BA-Vorstandsvorsitz und BAMF-Leitung) und einer ergänzenden Frage zur PTV Group ("mind of movement"):
BIAJ: 1. Wie stellt sich die "Arbeitsteilung" zwischen BA-Vorstandsvorsitz und BAMF-Leitung in der u.E. dem § 382 Absatz 5 SGB III widersprechenden Kombination der beiden Ämter (BA und BAMF) dar? Unklar blieb bisher, ob Herr Weise das zweite Amt, die Leitung des BAMF, nur während seiner Freizeit und/oder in seinem Urlaub ausübt - wie das nach seinen Aussagen bei seiner Arbeit in der "Bundeswehr-Reformkommission" ("Weise-Kommission": keine "besoldetes Amt) geschah. (Süddeutsche Zeitung; 11.10.2015) Oder erfolgt die Leitung des BAMF im Rahmen einer bezahlten bzw. unbezahlten Beurlaubung?
BA-Pressestelle: „Beim Engagement von Herr Weise steht der sachliche Zusammenhang im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund war und ist er gerne bereit, einen gemeinsamen Arbeitsstab (integriertes Flüchtlingsmanagement) aus BAMF und BA zu leiten. In diesem Zusammenhang hat er auch die Leitung (im Sinne einer Verantwortung für die weitere Entwicklung und Arbeit) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge übernommen und nicht als Übertragung eines Amtes.
Folglich bleibt sein Engagement auch ohne finanzielles Entgelt.
Es sollte der Politik und Gesellschaft in Deutschland gelingen, die zu uns Kommenden und in vielen Fällen auch Bleibenden schneller in Arbeit zu bringen und damit in die Gesellschaft zu integrieren. Dazu kann beitragen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundesagentur für Arbeit von Anfang an eng zusammen arbeiten. Damit können Abläufe schneller und effizienter gestaltet werden."
BIAJ: 2. Hat der Verwaltungsrat im Rahmen seiner Aufgaben nach § 373 SGB III zu dieser "Ämterkombination" ("Zusammenlegung von Arbeitsförderung und Asyl"?) und "Arbeitsteilung" Stellung bezogen? Und, wenn ja, wie?
BA-Pressestelle: „Es geht bei dem Auftrag, den Herr Weise von der Bundesregierung übernommen hat, nicht um die Zusammenlegung von Arbeitsförderung und Asyl sondern um die Beschleunigung der Asylverfahren zum Einen und um die bessere Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern im Interesse einer schnelleren Integration zum Anderen.
Der Verwaltungsrat hat diese zeitlich befristete, zusätzliche Aufgabe von Herrn Weise positiv aufgenommen und das Vorhaben bestärkt."
BIAJ: 3. Wie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu dieser "Ämterkombination" ("Zusammenlegung von Arbeitsförderung und Asyl"?) und der "Freizeitbeschäftigung" BAMF-Leitung (§ 382 SGB II) Stellung bezogen?
BA-Pressestelle: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – in Person von Frau Nahles – hat die Bereitschaft von Herrn Weise, diese Verantwortung für eine Zeit zusätzlich zu übernehmen, ebenfalls positiv bewertet."
BIAJ: Eine ergänzende Frage, die in diesem Zusammenhang angesichts der Eigenwerbung der PTV Group ("mind of movement" - "Die PTV Group plant und optimiert als einziges Unternehmen weltweit alles, was Menschen und Güter bewegt ..." - „Move the world." - PTV Map&Guide) naheliegt:
Warum bleibt auf der Vorstandsseite des BA-Internetauftritts weiterhin unerwähnt, dass Dr. h.c. Frank-Jürgen Weise Aufsichtsratsvorsitzender der PTV Group ist?
BA-Pressestelle: „Das Engagement von Herrn Weise als Aufsichtsratsvorsitzender bei der PTV Group ist eine reine Privatangelegenheit, die seine öffentlichen Ämter nicht tangiert und sowohl mit dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit als auch mit dem BMAS abgestimmt ist."
Frühere und spätere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema finden Sie hier!