(BIAJ) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilt zum heute von der Gesellschaft für deutsche Sprache bekannt gemachten Wort des Jahres 2015 „Flüchtlinge" mit: „Im bisherigen Berichtsjahr wurde insgesamt 106.520 Personen die Rechtsstellung als Flüchtling (gemäß Art. 16 a GG und § 3 Abs. 1 AsylG) zugesprochen ...". (BAMF, Asylgeschäftsstatistik für den Monat November 2015, Seite 6)
Zudem gewährte das BAMF in den ersten elf Monaten des laufenden Jahres 1.507 Asylsuchenden „subsidiären Schutz" (§ 4 Abs.1 AsylG) und stellte für 1.878 Asylsuchende „Abschiebungsverbote" (§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG) fest. Insgesamt: „109.905 positive Entscheidungen" (BAMF) im Verlauf der ersten elf Monate 2015.
„Von Januar bis November 2015 wurden im EASY-System 964.574 Zugänge von Asylsuchenden registriert." (BAMF-Pressemitteilung vom 7. Dezember 2015) In welchem Zeitraum das BAMF einer ähnlich hohen Zahl (etwa eine Million) die "Rechtsstellung als Flüchtling" zugesprochen haben wird, ist unbekannt.