Im September 2010 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 1,997 Millionen Kinder im Alter von unter 18 Jahren bzw. 14,8 Prozent aller Kinder im entsprechenden Alter in sog. SGB II-Bedarfsgemeinschaften. (vgl. Tabelle Seite 3) In Westdeutschland waren 12,8 Prozent der Kinder im Alter von unter 18 Jahren bzw. deren Eltern auf SGB II-Leistungen zum Lebensunterhalt (Hartz IV) angewiesen, in Ostdeutschland 25,6 Prozent. In den 16 Ländern reichte die entsprechende Quote von 34,6 Prozent in Berlin und 29,3 Prozent in Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern.

Nach Berechnungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren in der Bundesrepublik Deutschland im September 2010 8,0 Prozent der Partner-Haushalte mit Kindern im Alter von unter 18 Jahren (P mK) und 40,8 Prozent der Alleinerziehenden mit Kindern im Alter von unter 18 Jahren (AE) hilfebedürftig im Sinne des SGB II (Hartz IV). Von den Partner-Haushalten ohne Kinder (P oK) galt dies für 4,2 Prozent und von den Ein-Personen-Haushalten (EPH) für 14,0 Prozent. (siehe Abbildung und Seite 2 und 4 ff.)


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