(BIAJ) 5,171 Millionen „Arbeitslosengeld-Empfänger/innen" (SGB III und SGB II) im Januar 2016, darunter 4,321 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen). 4,853 Millionen Arbeitsuchende, darunter 2,920 Millionen registrierte Arbeitslose (arbeitslose Arbeitsuchende), davon 961.000 (32,9 Prozent) bei den 156 Agenturen für Arbeit und 1,959 Millionen (67,1 Prozent) bei den 408 Jobcentern. (Januar 2015: 65,6 Prozent der registrierten Arbeitslosen bei den Jobcentern registriert) 111.000 weniger registrierte Arbeitslose als im Januar 2015 – im Rechtskreis SGB III (Arbeitsagenturen) 82.000 (7,8 Prozent) weniger, im Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 30.000 (1,5 Prozent) weniger als ein Jahr zuvor. (Rundungsdifferenz: 1.000)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 02. Februar 2016 zum Arbeitsmarkt im Januar 2016 finden Sie hier: Download (PDF: 2 Textseiten und 8 Seiten mit Tabellen und Abbildungen)
Nachtrag vom 2. Februar 2016 (20:15): siehe dazu auch "Arbeitsuchende in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (Hartz IV): Ländervergleich Januar 2016": hier
Eine ergänzende Anmerkung (nur) zum Land Bremen: hier
Im Land Bremen ist die Zahl der registrierten Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 Prozent (387) gesunken. Allerdings ist die Zahl der Arbeitsuchenden (arbeitslose und nicht arbeitslose Arbeitsuchende zusammen) im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent (um 1.167 auf 65.428) gestiegen. In keinem Bundesland ist die negative Abweichung der Veränderungsrate der Arbeitsuchenden von der Veränderungsrate der Arbeitslosen so groß wie im Land Bremen. (2,8 Prozentpunkte) Oder anders betrachtet: In keinem anderen Land ist die Zahl der nicht arbeitslosen bzw. nicht als arbeitslos registrierten Arbeitsuchenden so stark gestiegen wie im Land Bremen – um 6,0 Prozent (1.554) auf 27.639. Nach dem Land Bremen folgt in diesem Vergleich das Saarland mit einem Anstieg der nicht arbeitslosen bzw. nicht als arbeitslos registrierten Arbeitsuchenden um 2,7 Prozent von Januar 2015 bis Januar 2016. (Bund: minus 2,0 Prozent; siehe den Nachtrag oben oder direkt hier BIAJ20160202; eigene Berechnungen)