(BIAJ) Asylanträge von Asylsuchenden aus Marokko, Tunesien und Algerien: Im gesamten Jahr 2015 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von 9.114 dem BAMF vorliegenden Asylanträgen - darunter 4.204 Asylanträge, die bereits vor 2015 gestellt wurden – 2.605 (!) entschieden. Jetzt sollen in 39 Kalendertagen, vom 1. Februar 2016 bis zum Donnerstag vor den drei Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt am 13. März 2016, mindestens 6.880 (!) Asylanträge von Asylsuchenden aus Marokko, Tunesien und Algerien entschieden werden. In einer dpa-Meldung in der WAZ vom 18. Februar 2016 (1) heißt es: Bis zum 10. März 2016 sollen zumindest alle Ende Januar 2016 anhängigen 6.880 anhängigen Asylanträge von Asylsuchenden aus Marokko, Tunesien und Algerien entschieden sein. Dies habe das BAMF in einem „internen Papier“ angekündigt.

Hintergrund und Ausblick auf den Freitag (11. März 2016) vor den drei Landtagswahlen: (2) Ende Januar 2016 waren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) laut dpa (WAZ) (1) insgesamt 6.880 Asylanträge von Asylsuchenden aus Marokko, Tunesien und Algerien anhängig, das heißt, vom BAMF entgegengenommen und noch nicht entschieden.
Ein Blick zurück auf die in 2015 beim BAMF anhängigen, gestellten („entgegengenommenen“) und entschiedenen Asylanträge von Asylsuchenden aus den drei nordafrikanischen Herkunftsstaaten zeigt:
Ende 2014 waren nach Berechnung des BIAJ auf Grundlage von Daten des BAMF insgesamt 4.204 Asylanträge von Asylsuchenden aus Marokko, Tunesien und Algerien anhängig. Im Verlauf des Jahres 2015 wurden 4.910 Asylanträge von Asylsuchenden aus diesen drei nordafrikanischen Herkunftsstaaten beim BAMF gestellt („entgegengenommen“). Die Summe aus den Ende 2014 anhängigen und den in 2015 gestellten Asylanträgen: 9.114 Asylanträge.
Von diesen 9.114 Asylanträgen von Asylsuchenden aus Marokko, Tunesien und Algerien wurden in 2015 insgesamt 2.605 (!) vom BAMF entschieden, davon 55 positiv und 2.550 negativ. (Gesamtschutzquote: 2,1 Prozent) Die durchschnittliche abgeschlossene Bearbeitungsdauer betrug nach überschlägiger Berechnung des BIAJ durchschnittlich etwa 17 Monate!
Ende 2015 waren dann 6.509 Asylanträge anhängig. Rechenweg: 4.204 anhängige Asylanträge Ende 2014 plus 4.910 in 2015 entgegengenommene Asylanträge minus 2.605 vom BAMF entschiedene Asylanträge. Die Zahl der anhängigen Asylanträge ist im Januar 2016 dann weiter um 371 auf 6.880 gestiegen. (dpa)
Und nun soll vom BAMF angekündigt oder vom Leiter des BAMF angewiesen worden sein, innerhalb von fünf bis sechs Wochen – vom 1. Februar bis 10. März 2016 (39 Tage) – mindestens 6.880 Asylanträge von Asylsuchenden aus Marokko, Tunesien und Algerien zu entscheiden. „Ziel ist demnach, dass bis zum 10. März alle anhängigen Verfahren von Asylbewerbern aus Tunesien, Marokko und Algerien „sowie soweit irgend möglich alle aus diesen Herkunftsländern noch auf Antrag wartenden Asylsuchenden“ entschieden sind.“ (1) Ein „Vorgriff“ auf das „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“, das sogenannte „Asylpaket II“ („Wir schaffen das ab“). Mit "begleitendem Verweis" auf das geplante „Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern“ soll dann vom BAMF am Freitag vor den drei Landtagswahlen (11. März 2016) die „Erfolgsmeldung“ verbreitet werden. Natürlich nur eine Vermutung, eine allerdings naheliegende Vermutung.

(1) „Bamf will Asylanträge von Nordafrikanern bis März abarbeiten“: http://www.derwesten.de/politik/bamf-will-asylantraege-von-nordafrikanern-bis-maerz-abarbeiten-id11575773.html
(2) siehe dazu auch die BIAJ-Materialien vom 15. Februar 2016 („40 Prozent Folgetaten“: Die Quelle, die Gesamtschutzquoten und die Abschiebedrohungen"): http://biaj.de/archiv-materialien/724-40-prozent-folgetaten-die-quelle-die-gesamtschutzquoten-und-die-abschiebedrohungen.html und die BIAJ-Kurzmitteilung vom 7. Februar 2016 (BAMF-Pressekonferenz: Eine nicht erwähnte positive Information über die Asylentscheidungen): http://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/721-bamf-pressekonferenz-eine-nicht-erwaehnte-positive-information-ueber-die-asylentscheidungen.html