Die für die Bundesrepublik Deutschland berechnete amtliche Mindestbeteiligung von Frauen an SGB II-„Leistungen zur Eingliederung“ (Mindest-Frauenförderquote) betrug 2010 lediglich 45,6 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Anteil der Frauen (Frauenquote) von 50,8 Prozent an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen) und einem Anteil von 46,2 Prozent an den im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) registrierten Arbeitslosen. (vgl. Tabelle Seite 2)
Eine Alternativ-Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigt: Bei einem Anteil von 50,8 Prozent an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und einer überdurchschnittlichen SGB II-Hilfequote der Frauen (9,3 Prozent; Männer: 8,8 Prozent) ergäbe sich in Anlehnung an § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III und unter Beachtung der Leistungsgrundsätze des SGB II (!) für 2010 eine bundesdurchschnittliche Mindest-Frauenförderquote von 52,1 Prozent – statt 45,6 Prozent nach der bisherigen Berechnungsmethode. (vgl. Tabelle Seite 2)
Für die Stadt Bremen ergibt die Alternativ-Berechnung des BIAJ für 2010 eine Mindestfrauenquote von 50,8 Prozent – statt 40,6 Prozent – und für die Stadt Bremerhaven 51,2 Prozent – statt 43,5 Prozent. (vgl. Tabellen Seite 4 und 5)
Ein Festhalten an der gegenwärtigen Berechnungsmethode und damit die ausschließliche Fokussierung auf die im Rechtskreis SGB II registrierten Arbeitslosen widerspräche den „Leistungsgrundsätzen“ und den Vorgaben zur Erbringung von „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“. Es wäre aus Sicht des BIAJ zu begrüßen, wenn die Arbeit der seit dem 1. Januar 2011 in allen Jobcentern zu bestellenden Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (§ 18e SGB II) durch eine neue angemessene Berechnung der Mindest-Frauenförderquoten unterstützt würde.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 16. März 2011 finden Sie hier: Download
Die am 17. August 2011 eingegangene "Antwort" des BMAS finden Sie hier (Seite 2).