(BIAJ) Erinnern Sie sich noch an die Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 10. April 2013 (!) zu den „Sanktionen in der Grundsicherung“? Vor genau drei Jahren hieß es darin unter der Überschrift „Vorsicht bei der Interpretation der Zahlen“: „Zurückzuführen ist der Anstieg der Sanktionen auf die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt und eine intensivere Betreuung in den Jobcentern.“ Gemeint war der damalige Anstieg auf über eine Million Sanktionen in 2012. (1.024.621 neu festgestellte Sanktionen gegen 500.965 erwerbsfähige Leistungsberechtigte*)
2015 ist die Zahl der von der Statistik der BA registrierten Sanktionen erstmals wieder unter eine Million gesunken (auf 980.115 neu festgestellte Sanktionen gegen 416.292 erwerbsfähige Leistungsberechtigte*). Und eine „Erklärung“ in der Presseinformation der´BA vom 11. April 2016 lautet jetzt: „Auch die gute Lage am Arbeitsmarkt und die intensivere Betreuung der Kunden im Jobcenter haben zu den sinkenden Sanktionszahlen beigetragen.“
* die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die in 2012 bz.w 2015 ausschließlich von Sanktionen betroffen waren, die im jeweiligen Vorjahr neu festgestellt wurden, ist in den Zahlen nicht enthalten. 2012 waren nach damaligen Angaben der Statistik der BA insgesamt 529.371 erwerbsfähige Leistungsberechtigte von Sanktionen betroffen. (vgl. BIAJ20140527)
Weniger als eine Million Sanktionen: BA stellt Begründung auf den Kopf!
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