(BIAJ) Für das "Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit" wurden im Haushaltsjahr 2015 keine Bundesmittel ausgegeben. Veranschlagt waren 105 Millionen Euro. Das bemerkenswerte Abrechnungsergebnis - für das Bundesprogramm wurden ausschließlich Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) ausgegeben - fehlt in der am 14. Juni 2016 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten (an dieser Stelle korrekturbedürftigen) Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015.

Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015 zeigt: Für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" wurden 767 Millionen Euro mehr ausgegeben und für die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" 669 Millionen Euro weniger als im Bundeshaushalt veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015 wurden vom Bund pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 1.111 Euro für "Verwaltungskosten" (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) und 747 Euro für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" ausgegeben.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Juni 2016 zur "Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2015" mit einem Blick auf die Entwicklung der Mittel und Ausgaben für "Verwaltungskosten" (Bundesanteil) und "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" seit 2007 finden Sie hier: Download (PDF: 3 Text- und eine Tabellenseite - Auszug aus bei Haushaltsstelle 1101/685 11 unvollständigen Haushaltsrechnung des BMF: AuszugHHR ) (22. März 2017: Eine aktualisierte Tabelle zur BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Juni 2016: Download_BIAJ20170322 (PDF: eine Seite)

Nachtrag: Eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zur "unvollständigen Haushaltsrechnung"

„… zu Ihrem Hinweis, in der Haushaltsrechnung 2015 fehle bei Kapitel 1101 Titel 685 11 - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit - in der Darstellung das Soll der Erläuterungsziffer 2.4 - Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit - nehme ich wie folgt Stellung:
Bei dem von Ihnen genannten Fall handelt es sich um die Erläuterungen zu den Haushaltsvermerken: Bei Verstärkungs- und Zweckbindungsvermerken, bei denen die Ist-Einnahmen bzw. Mehreinnahmen nach den dazugehörigen Erläuterungen zur Deckung der Ausgaben bzw. Mehrausgaben dienen, werden seit dem Haushaltsjahr 2005 die entsprechenden Ist-Werte zu diesen Erläuterungspositionen in die Haushaltsrechnung aufgenommen. Da sich das Ist-Ergebnis bei in Rede stehender Erläuterungsziffer 2.4 auf 0 Euro beläuft, wird diese Position nicht ausgewiesen. Dies gilt im Grunde auch für Erläuterungsziffer 2.3 Modellprojekte „Bürgerarbeit“, die versehentlich trotz des Ist-Ergebnisses von 0 Euro in der Haushaltrechnung 2015 abgedruckt wurde. Eine Korrektur der Haushaltsrechnung wird nicht vorgenommen.
In der Anlage übersende ich einen Auszug aus der Haushaltsrechnung.“ (Bundesfinanzministerium, Referat Bürgerangelegenheiten, eMail vom 14. Juli 2016, BMF-Anlage: Download14072016)
Anmerkung: Eine transparente Rechnungslegung sollte auch die Ist-Ergebnisse von 0 Euro ausweisen.