(BIAJ) Nein. Die Meldungen vom 29. Juli 2016, "im Juli seien 141.000 geflüchtete Menschen bei den Jobcentern arbeitslos gemeldet gewesen" (Die Welt und viele andere) sind so nicht richtig - auch wenn es in diesen Meldungen heißt, dies habe Detlef Scheele, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA) gesagt. Auch "Arbeitslose im Kontext von Fluchtmigration" (1) sind in zwei Klassen (Gruppen) eingeteilt: 1. die Arbeitslosen, die bei den 156 Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) registriert sind (Rechtskreis SGB III) und 2. die Arbeitslosen, die bei den 408 Jobcentern registriert sind (Rechtskreis SGB II alias Hartz IV). Im Juli 2016 waren bei den Arbeitsagenturen 26.000 und bei den Jobcentern 115.000 Flüchtlinge als Arbeitslose registriert. (Juni 2016: insgesamt 131.000, davon 22.000 bei den Agenturen für Arbeit und 109.000 bei den Jobcentern)
Als Arbeitsuchende (arbeitslose und nicht arbeitslose Arbeitsuchende gemäß amtlicher Statistik) waren im Juli 2016 insgesamt 322.000 geflüchtete Menschen registriert, davon 81.000 bei den Arbeitsagenturen und 241.000 bei den Jobcentern. (Juni 2016: 297.000, davon 72.000 bei den Agenturen für Arbeit und 225.000 bei den Jobcentern)
Eine nicht nur für Flüchtlinge (und Journalistinnen und Journalisten) schwer zu durchschauende Struktur (Agenturen für Arbeit und Jobcenter) und viele mit Problemen verbundene Rechtskreiswechsel - überwiegend vom Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II (Hartz IV), bei geflüchteten Menschen überwiegend "aufenthaltsstatusbedingt". (Anm.: Zur Verteilung der Arbeitsuchenden und Arbeitslosen insgesamt auf die beiden Rechtskreise siehe hier: BIAJ20160728)
Land Bremen und Fußnote (1)
Im Land Bremen waren im Juli 2016 insgesamt 6.566 Arbeitsuchende "im Kontext von Fluchtmigration" registriert, 447 bei der Agentur für Arbeit und 6.119 bei den beiden Jobcentern. (Juni 2016: 5.995, davon 372 bei der Agentur für Arbeit und 5.623 bei den Jobcentern) Von diesen 6.566 Arbeitsuchenden waren 3.205 als Arbeitslose registriert, davon 186 bei der Agentur für Arbeit und 3.019 bei den beiden Jobcentern. (Juni 2016: von 5.995 Arbeitsuchenden 2.904, davon 167 bei der Agentur für Arbeit, 2.737 bei den beiden Jobcentern) #
(1) Im Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wird erläutert:
"Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der befristet zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt wird. Diese sind zum Beispiel:
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz),
- Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18, 18a, 20, 21 Aufenthaltsgesetz),
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz),
- Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz).
Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II.
In der statistischen Berichterstattung der BA relevant ist die Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Personen mit diesem Aufenthaltstitel zählen zu den "Personen im Kontext von Fluchtmigration"."