(BIAJ) Warum liegt die Zahl der Kinder (und Jugendlichen) im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2015 in der heute (12. September 2016) veröffentlichten Bertelsmann-Studie (1.931.474) um 7.713 unter der Zahl der Personen im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, die in den BIAJ-Materialien vom 26. August 2016 (Ländervergleich) genannt wurde (1.939.187: hier)?
Die Erklärung: „In der Grundsicherungsstatistik SGB II zählen alle minderjährigen Personen, die unverheiratet sind und zusammen mit mindestens einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben, als Kinder. Personen unter 18 Jahren, die allein oder mit einem Partner eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden … zählen dagegen nicht als Kinder.“ (Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Hervorhebung durch BIAJ) Rechnerisch bildeten demnach im Dezember 2015 insgesamt 7.713 Personen unter 18 Jahren allein oder zusammen mit einem Partner oder einer Partnerin eine eigene Bedarfsgemeinschaft und zählten in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit deshalb nicht (mehr) als Kind.
Hinweis zu den SGB II-Quoten (unter 18) im Bund und in den Ländern:
Die in den BIAJ-Materialien vom 26. August 2016 (siehe oben) genannten SGB II-Quoten (1) weichen von den in der Bertelsmann-Studie genannten SGB II-Quoten (2) ab, da die in den BIAJ-Materialien für die Länder berechneten Quoten sich auf den bis Ende 2015 (!) fortgeschriebenen Bevölkerungsbestand beziehen und nicht, wie in der Bertelsmann-Studie, auf den Bevölkerungsbestand Ende 2014. Die in 2015 deutlich gewachsene Zahl der Kinder führt dazu, dass die vom BIAJ neu berechneten SGB II-Quoten (unter 18 Jahre), trotz der Einbeziehung der oben genannten 7.713 „statistischen Nicht-Kinder unter 18“, etwas geringer sind als die in der Bertelsmann genannten SGB II-Quoten in den Ländern. (z.B. Bund: 14,6 Prozent statt 14,7 Prozent; Land Bremen: 30,5 Prozent statt 31,6 Prozent – für die Stadt Bremerhaven ergäben sich bei Neuberechnung - Personen unter 18 in SGB II-Bedarfsgemeinschaften - 37,3 Prozent statt der in der Bertelsmann-Studie genannten 40,5 Prozent und für die Stadt Bremen 28,8 Prozent statt 29,7 Prozent; die für die Neuberechnung notwendigen Bevölkerungsdaten liegen bisher noch nicht für alle Kreise und kreisfreien Städte in der Bundesrepublik Deutschland vor***) (BIAJ, 12. September 2016)
(1) Anteil der Personen im Alter von unter 18 Jahren an der altersgleichen Bevölkerung
(2) Anteil der Kinder unter 18 gemäß Statistik der BA an der altersgleichen Bevölkerung
*** Eine Neuberechnung der SGB II-Quoten u18 für alle 402 Kreise (Landkreise und kreisfreie Städte) durch BIAJ erfolgte am 13. September 2016 nach Vorliegen der neuen Bevölkerungsdaten. BIAJ20160913