(BIAJ) Wurden den 156 Agenturen für Arbeit in den Jahren nach 2012 jährlich etwa 50 Millionen Euro weniger Beitragsmittel für „Ermessensleitungen der aktiven Arbeitsförderung“ (Eingliederungstitel nach § 71b SGB IV) zugewiesen als bisher in den Eingliederungsbilanzen gemäß § 11 SGB III und (indirekt auch) in den Jahresrechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet? Oder anders gefragt: Was ergibt sich nach Beantwortung der „etwa-50-Millionen-Euro-Frage“ zum Eingliederungstitel der Agentur für Arbeit in Bochum in den Haushaltsjahren nach 2012?
Alle bisher veröffentlichten Daten zur „etwa-50-Millionen-Euro-Frage“ mit einem (vorläufigen) BIAJ-Fazit vom 02. Dezember 2016 finden Sie hier: Download (eine PDF-Seite; die BIAJ-Kurzmitteilung wird bei Vorliegen weiterer Informationen fortgesetzt/aktualisiert. Die Antwort (Erklärung) der Statistik der Bundesagentur für Arbeit vom 05. Dezember 2016:
"Im BA-Haushalt sind im Eingliederungstitel unter anderem Ausgabemittel für die Förderung von Jugendwohnheimen veranschlagt. In den Jahren 2013 bis 2016 war jeweils ein Budget von 50 Millionen Euro eingeplant. Die bundesweite Abwicklung der Jugendwohnheimförderung läuft über die AA Bochum, der auch die dafür vorgesehenen Mittel zugeteilt wurden. Das erklärt den Anstieg der zugewiesenen Ausgabemittel im Eingliederungstitel. Die Ausgaben für die Jugendwohnheimförderung lagen in den Jahren 2013 bis 2016 im Bereich zwischen 1 und 3 Millionen Euro. Dieser Sondertatbestand verzerrt natürlich den Ausschöpfungsgrad des Eingliederungstitels für die AA Bochum. Für die nächste Eingliederungsbilanz werden wir prüfen, wie dieser Sachverhalt besser abgebildet werden kann."