(BIAJ) Der Bund hat im Haushaltsjahr 2016 für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ 1,008 Milliarden Euro weniger ausgegeben als im Bundeshaushalt für diesen Zweck (Funktion 253) veranschlagt war. Das geht aus den am 27. Januar 2017 vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlichten vorläufigen Abrechnungsergebnissen für das Haushaltsjahr 2016 hervor. Nachrichtlich: Für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II alias Hartz IV) wurden in 2016 insgesamt 765 Millionen Euro mehr ausgegeben als im Bundeshaushalt 2016 veranschlagt. Mehr dazu und zu den "alternative budget-facts" (frei übersetzt: "Haushaltswahrheit?") finden Sie in der einseitigen BIAJ-Kurzmitteilung vom 27. Januar 2017: Download_BIAJ20170127 (PDF: eine Seite)