(BIAJ) Die „Gesamtverwaltungskosten für die Durchführung des SGB II“ (Hartz IV) stiegen 2016 nach Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf über 6,0 Milliarden Euro - gemessen am jahresdurchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf nahezu 1.400 Euro pro ELB.
Der Betrag in Höhe von 6,019 Milliarden Euro setzt sich zusammen aus den Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Höhe von 5,131 Milliarden Euro und dem „kommunalen Finanzierungsanteil“ (KFA) an den "Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter gemäß Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV)" in Höhe von 888 Millionen Euro. Im Verlauf der vier Jahre von 2012 bis 2016 stiegen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für die „Gesamtverwaltungskosten für die Durchführung des SGB II“ um 5,1 Prozent pro Jahr.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 06. Februar 2017 mit den Berechnungsgrundlagen für die Jahre 2012 bis 2016 (und dem „angeblichen Soll 2017“ des Bundesanteils) finden Sie hier: Download_BIAJ20170206 (PDF: zwei Seiten)
Hartz IV: „SGB II-Gesamtverwaltungskosten“ stiegen 2016 auf über 6 Milliarden Euro
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