(BIAJ) Eine Randbemerkung: In den Medienberichten vom 28. März 2017 über die "Abschließende Mitteilung (des Bundesrechnungshofs) an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung von Sprachkursen nach § 421 SGB III (Einstiegskurse)" (hier) werden weit überhöhte Daten zu den beitragsfinanzierten Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die "Förderung der Teilnahme an Sprachkursen" (gemäß § 421 SGB III) genannt. Die bisherigen Gesamtausgaben für die Förderung nach § 421 SGB III betrugen bis Ende Februar 2017 insgesamt 311,7 Millionen Euro. Die Entwicklung in den vergangenen sechs Monaten zeigt: Ein weiterer nennenswerter Anstieg aufgrund später Endabrechnungen ist nicht zu erwarten.(Anmerkung vom 13. Juni 2017: siehe dazu die aktualisierte zweite Abbildung unten!) Die in den Medien genannten Ausgaben in Höhe von 400 Millionen Euro treffen nicht zu. (siehe die BIAJ-Abbildung unten) Warum der Bundesrechungshof (BRH) in seiner Rüge (auf die hier ansonsten nicht eingegangen werden soll) diese Ausgabenentwicklung nicht nennt und den Eindruck höherer Ausgaben erweckt, bleibt offen.

2017 03 29 ba ausgaben deutschkurse 421 sgb3

 2017 06 13 ba ausgaben deutschkurse 421 sgb3