(BIAJ) Eine Randbemerkung: In den Medienberichten vom 28. März 2017 über die "Abschließende Mitteilung (des Bundesrechnungshofs) an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung von Sprachkursen nach § 421 SGB III (Einstiegskurse)" (hier) werden weit überhöhte Daten zu den beitragsfinanzierten Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die "Förderung der Teilnahme an Sprachkursen" (gemäß § 421 SGB III) genannt. Die bisherigen Gesamtausgaben für die Förderung nach § 421 SGB III betrugen bis Ende Februar 2017 insgesamt 311,7 Millionen Euro. Die Entwicklung in den vergangenen sechs Monaten zeigt: Ein weiterer nennenswerter Anstieg aufgrund später Endabrechnungen ist nicht zu erwarten.(Anmerkung vom 13. Juni 2017: siehe dazu die aktualisierte zweite Abbildung unten!) Die in den Medien genannten Ausgaben in Höhe von 400 Millionen Euro treffen nicht zu. (siehe die BIAJ-Abbildung unten) Warum der Bundesrechungshof (BRH) in seiner Rüge (auf die hier ansonsten nicht eingegangen werden soll) diese Ausgabenentwicklung nicht nennt und den Eindruck höherer Ausgaben erweckt, bleibt offen.