(BIAJ) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird den 407 Jobcentern im zweiten Quartal 2017 statt der bisher geplanten (in § 1 Absatz 4 und § 2 Absatz 5 der Eingliederungsmittel-Verordnung 2017 verkündeten) insgesamt 90 Millionen Euro für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ (EGL) und den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (VWK) der Jobcenter noch insgesamt 190 Millionen Euro zuteilen (zuweisen). (jeweils 95 Millionen statt jeweils 45 Millionen für EGL und VWK)
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen hat das BMAS entschieden, die zur Verfügung stehenden Ausgabereste (von bisher bis zu 350 Millionen Euro) um bis zu 100 Millionen Euro zu erhöhen. Das hat das BMAS am 5. April 2017 der Bundesagentur für Arbeit und den zugelassenen kommunalen Trägern mitgeteilt. Der bzw. die Verteilungsschlüssel werden in der Ersten Eingliederungsmittel-Änderungsverordnung 2017 (voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2017) verkündet. Die zusätzlichen Ausgabereste entstehen offensichtlich insbesondere bei den geplanten „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM), für die 2017 nach gegenwärtigem Kenntnisstand wesentlich weniger ausgegeben werden als die für diese Maßnahmen im Bundeshaushalt 2017 veranschlagten 300 Millionen Euro (bei Haushaltsstelle 11/684 03).(1)
Wieviel Bundesmittel für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ und für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den „Gesamtverwaltungskosten“ Ende Januar/Anfang Februar 2017 ("erste Tranche") nach welchen Verteilungsschlüsseln auf die einzelnen Jobcenter verteilt wurden, finden Sie hier: Download_BIAJ20170321 (PDF: eine Text- und 12 Tabellenseiten mit allen 407 Jobcentern)
Ergänzender Hinweis: Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 29. Mai 2017 mit Jobcenter-Daten zur zweiten Mittelzuteilung (2. Tranche) im Mai 2017: Download_20170529 (PDF: 11 Seiten)
* Anmerkung: Im Bundeshaushalt 2018 sollen nach gegenwärtigem Planungsstand (BMAS) für FIM nicht mehr 300 Millionen Euro sondern nur noch 60 Millionen Euro veranschlagt werden und mit 240 Millionen Euro die Bundesmittel für EGL und VWK (SGB II) verstärkt werden. Dies entscheidet aber erst der am 24. September 2017 neu gewählte Bundestag.
(1) Nachtrag vom 20. April 2017: Im ersten Quartal 2017 wurden von der BA insgesamt lediglich 2,563 Millionen Euro für FIM abgerechnet. (Bundeshaushalt, Haushaltsstelle 1101/684 03)