(BIAJ) Wie haben sich die SGB II-Zahlungsansprüche der sog. SGB II-Bedarfsgemeinschaften von 2006 bis 2016 (nominal, also nicht preisbereinigt) entwickelt? Die nach 2006 von 40,327 Milliarden Euro auf 32,822 Milliarden Euro in 2012 gesunkenen Zahlungsansprüche insgesamt stiegen bis 2016 auf 35,222 Milliarden Euro, darunter 14,236 Milliarden Euro für Kosten der Unterkunft und Heizung und 5,434 Milliarden Euro für Sozialversicherungsbeiträge. (Sozialversicherungsbeiträge 2006 - vor Abschaffung der Beiträge zur Rentenversicherung: 9,546 Milliarden Euro!)
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 24. April 2017 zur Entwicklung der Zahlungsansprüche der SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) von 2006 bis 2016 mit einem Ausblick auf 2017 finden Sie hier: Download_BIAJ20170424 (PDF: drei Seiten) Nachrichtlich ist ein kurzer Ausblick 2017 auf die "Arbeitslosengeld II"-Ausgaben des Bundes angefügt: Die aktuelle Ausgabenentwicklung deutet darauf hin, dass 2017 das im Verlauf der Haushaltsberatungen von 22,2 auf 21,0 Milliarden Euro reduzierte Haushaltssoll überschritten wird. Noch unbekannt: Umfang der Ausgabensenkung durch die zum 1. Juli 2017 geplante (im Rechtskreis SGB II eingeschränkte) Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss (siehe Download Seite 3)
Ergänzender Hinweis: Zu den Länderdaten (2010 bis 2016) siehe die BIAJ-Materialien vom 28. April 2017: Download_BIAJ20170428 (PDF: 21 Seiten)
Zahlungsansprüche der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV): 2006 bis 2016 –mit Ausblick 2017
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