Der sog. Eingliederungsbeitrag, eine besondere, wenig bekannte Einnahmequelle des Bundes im Zusammenhang mit der Finanzierung von "Hartz IV" (Finanzierung aus "diversen Händen"):
Für jeden Euro, den der Bund durch die SGB II-Grundsicherungsstellen für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und Verwaltungskosten (SGB II-Bundesanteil) (Hartz IV) ausgeben lässt, muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) dem Bund einen „Eingliederungsbeitrag“ von 50 Cent überweisen. Das heißt auch: Jeder Euro, der für diese Zwecke laut Bundeshaushalt ausgegeben werden soll aber nicht ausgegeben wird, wie z.B. im vergangenen Haushaltsjahr (2008), entlastet den Haushalt der BA um 50 Cent. Seit dem 1. Januar 2008 gibt es diese Einnahmequelle des Bundes. Und seit dem 1. Januar 2009 wird die BA vom Bund auch zur hälftigen Finanzierung der Bundesprogramme „Kommunal-Kombi“ und „Beschäftigungspakte für Ältere" herangezogen - ohne Änderung der entsprechenden rechtlichen Grundlage.
Eine mögliche "betriebswirtschaftliche Nebenwirkung" des Eingliederungsbeitrags wird im Anhang der BIAJ-Kurzmitteilung (Seite 3 mit kurzem Text auf Seite 2 unten) aufgezeigt. ("Ein-Euro-Jobs" versus sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 27. März 2009 finden Sie hier: Download