(BIAJ) Von Juli 2016 bis Juni 2017 (der bisher aktuellste Berichtsmonat) wurden von den Jobcentern insgesamt 957.428 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - Arbeitslosengeld II) neu festgestellt. (siehe Tabelle unten, Spalte 7) 14,9 Prozent dieser 957.428 Kürzungen des „menschenwürdigen Existenzminimums“ (BVerfG) erfolgten in Berlin (BE: Spalte 8) - ein bisher noch nie erreichter Hauptstadt-Anteil an den Hartz-IV-Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland.
Gemessen am jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand (Spalte 3) wurden von Juli 2016 bis Juni 2017 durchschnittlich 22,0 Sanktionen pro 100 ELB (im Bestand) neu festgestellt. In den Ländern reicht diese Kennzahl (Sanktionenquote) von 36,1 (pro 100) in Berlin (Rang 1 im Negativ-Ranking) und 27,1 in Sachsen (SN: Rang 2) bis 15,2 im Saarland (SL: Rang 16). (Spalten 11 und 12) Siehe dazu, zu den anderen Ländern und zum Vorjahresvergleich (Juli 2015 bis Juni 2016) die folgende nicht weiter kommentierte BIAJ-Tabelle vom 13. Oktober 2017:
Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Sanktionen finden Sie hier.