(BIAJ) Materialien und Fragen zum „Status der Ausbildungsuche“ und „Art des Verbleibs“ in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum „Ausbildungsstellenmarkt“ bzw. „Ausbildungsvermittlungsstatistik“.
Von den insgesamt 547.824 Bewerberinnen und Bewerbern für Berufsausbildungsstellen im Berufsberatungsjahr 2016/17 wurden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach „Art des Verbleibs“ am Ende des Berufsberatungsjahres (30. September 2017) 21,5 Prozent (118.019) als „ohne Angabe des Verbleibs“ registriert. (Land Bremen: 32,1 Prozent; Stadt Bremen: 36,2 Prozent; Bremerhaven: 22,3 Prozent) Die hohe Zahl der bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen "ohne Angabe des Verbleibs" (und die geringe Zahl "einmündender Bewerber") wirft Fragen auf. Insbesondere auch vor dem Hintergund des zum 1. April 2005 in das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingefügen § 35 Absatz 3. In § 35 Absatz 3 BBiG heißt es: „Die nach § 34 Abs. 2 Nr. 1, 4, 6 und 8 erhobenen Daten dürfen zur Verbesserung der Ausbildungsvermittlung, zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Aktualität der Ausbildungsvermittlungsstatistik sowie zur Verbesserung der Feststellung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden.“ Siehe dazu die gesamten BIAJ-Materialien vom 27. November 2017: Download_BIAJ20171127 (PDF: vier Seiten)
Hinweis vom 03. April 2019: Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 03. April 2019 („Integrationen in duale Berufsausbildung“ und „einmündende Bewerber“– ein Ländervergleich zweier Statistiken") hier.
Bewerberinnen und Bewerber „ohne Angabe eines Verbleibs“ und „einmündende Bewerber“ ("Ausbildungsvermittlungsstatistik")
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