(BIAJ) In den elf Haushaltsjahren von 2006 bis 2016 wurden vom Bund für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ insgesamt über 3,5 Milliarden Euro mehr und für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ insgesamt über 10,0 Milliarden Euro weniger ausgegeben als im Bundeshaushalt veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2017 könnten vom Bund für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ über 900 Millionen Euro mehr ausgegeben worden sein* als im Bundeshaushalt veranschlagt, und im Haushaltsjahr 2018 voraussichtlich über eine Milliarde Euro mehr als die im ersten Entwurf des Bundeshaushalts 2018 (vom 28. Juni 2017) veranschlagten 4,555 Milliarden Euro. Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 02. Januar 2018: Download_BIAJ20180102 (PDF: vier Seiten)
* 01. Februar 2018: "911 Millionen Euro mehr als im Bundeshaushalt 2017 veranschlagt" - aktualisierte Tabellen zu den BIAJ-Materialien vom 02. Januar 2018 hier. (PDF: zwei Seiten) Weitere Aktualisierung der Tabelle 1 vom 28. Mai 2018: hier2 (PDF: eine Seite)
Hartz IV: „Verwaltungskosten“ und „Leistungen zur Eingliederung“ im Soll-Ist-Vergleich 2005 bis 2018
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