(BIAJ) Von Thüringen und Bayern bis Nordrhein-Westfalen und Bremen (immer Rang 16). Im September 2017 reichte die (jährliche) "Integrationsquote Alleinerziehender" von 29,1 Prozent in Thüringen und 28,7 Prozent in Bayern bis 18,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 15,3 Prozent im Land Bremen. Die (jährliche) "Integrationsquote Alleinerziehender", berechnet auf Basis "bedarfsdeckender Integrationen", reichte im Juni 2017 (aktuellster Berichtsmonat) von 10,0 Prozent in Thüringen und 9,9 Prozent in Bayern bis 5,4 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 4,0 Prozent im Land Bremen. Die BIAJ-Materialien vom 30. Januar 2018 zur Entwicklung der "Integrationsquoten Alleinerziehender" (in vier verschiedenen Berechnungsvarianten)* und der Berechnungsgrundlagen dieser "Integrationsquoten" im Ländervergleich (und in den beiden bremischen Städten) seit November 2015 finden Sie hier: Download_BIAJ20180130 (PDF: 10 Seiten; die Seiten 4 bis 10: DIN A4 quer) * amtlich: "Ergänzungsgröße K2E4" (§ 48a SGB II); ergänzend: "Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung", "bedarfsdeckende Integrationen" und "kontinuierliche Beschäftigung nach Integration") (Weitere BIAJ-Informationen zum Thema "Alleinerziehende" hier.)
Alleinerziehende und SGB II (Hartz IV): „Integrationen“ und „Integrationsquoten“ im Ländervergleich
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