(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung von drei Armutsgefährdungsquoten Alleinstehender in der Bundesrepublik Deutschland (EUROSTAT) von 2006 bis 2016: I. Armutsgefährdungsquote vor Sozialleistungen einschließlich Renten, II. Armutsgefährdungsquoten nach Renten und vor den anderen Sozialleistungen und III. Armutsgefährdungsquoten nach Sozialleistungen einschließlich Renten, die Armutsgefährdungsquote (III) (siehe Tabelle unten) 2016 betrug die Armutsgefährdungsquote Alleinstehender vor Sozialleistungen und Renten 63,6 Prozent. Sie lag damit in 2016 nahezu exakt auf dem Niveau von 2006. (63,5 Prozent)
Die Armutsgefährdungsquote Alleinstehender nach Renten und vor Sozialleistungen betrug 2016 37,4 Prozent. Diese Armutsgefährdungsquote (II) lag in 2016 7,3 Prozentpunkte über der entsprechenden Armutsgefährdungsquote in 2006. (30,1 Prozent) Noch deutlicher stellt sich der Anstieg der Armutsgefährdungsquote (nach Sozialleistungen einschließlich und Renten) dar. Die Armutsgefährdungsquote Alleinstehender stieg seit 2006 um 11,4 Prozentpunkte von 21,5 Prozent auf 32,9 Prozent. Über diesen Anstieg wurde am 12.-14. Februar 2018 in diversen Medien (Online und Print) berichtet. Die Differenz zwischen den Armutsgefährdungsquoten vor und nach Sozialleistungen einschließlich Renten (I und III) - die positive Verteilungswirkung der Sozialleistungen und Renten - sank von 42,0 Prozentpunkte in 2006 auf 30,7 Prozentpunkte in 2016. Diese EUROSTAT-Ergebnisse sollten nicht unbeachtet bleiben. (BIAJ, 15. Februar 2018)