(BIAJ) In 2017 galten 42,8 Prozent (663.000) der insgesamt 1,549 Millionen Alleinerziehenden mit (mindestens) einem Kind im Alter von unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland als arm bzw. armutsgefährdet - 41,6 Prozent in Westdeutschland und 46,0 Prozent in Ostdeutschland (Mikrozensus). (Tabellen 1 bis 3) In den Ländern reichte die Armutsgefährdungsquote Alleinerziehender in 2017 von 33,6 Prozent in Schleswig-Holstein und 33,7 Prozent in Baden-Württemberg bis 60,1 Prozent in Sachsen-Anhalt und 65,3 Prozent im Land Bremen.
Im Vergleich dazu wurden in 2017 durchschnittlich 589.000 SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (Tabelle 4) mit 581.000 alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gezählt (Tabelle 7).
Zur Entwicklung der "Armutsgefährdung" (Armut) und Hartz IV (SGB II) im Ländervergleich von 2007 bis 2017 siehe die BIAJ-Materialien vom 26. September 2018: Download_BIAJ20180926 (PDF: zwei Text- und vier Tabellen-Seiten)
Alleinerziehende: „Armutsgefährdung“ und Hartz IV im Ländervergleich - 2007 bis 2017
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