(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019 sind für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" insgesamt 4,904 Milliarden Euro (2018: 4,485 Milliarden Euro) veranschlagt, davon gemäß Erläuterung 4,860 Milliarden Euro (2018: 4,117 Milliarden Euro) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und 44 Millionen Euro (2018: 368 Millionen Euro) für nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme. Zudem können, wie im laufenden Haushaltsjahr 2018, Ausgabereste in Höhe von bis zu 400 Millionen Euro (zu Lasten aller Einzelpläne) in Anspruch genommen werden. Für "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" sind im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019 insgesamt 5,100 Milliarden Euro (2018: 4,555 Milliarden Euro) veranschlagt.

Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (303 „gemeinsame Einrichtungen“ und 104 „zugelassene kommunale Träger“) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich sein werden (ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung), berechnet auf Basis der in der BIAJ-Tabelle genannten Annahmen.
Die BIAJ-Tabelle vom 10. Oktober 2018 mit allen Jobcentern finden Sie hier: Download_BIAJ20181010 (PDF: 11 Seiten DIN A4 quer)
Warnung vom 12. November 2018: Zu den z.T. erheblichen Veränderungen bei der Verteilung der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" aufgrund der vom BMAS geplanten neuen "Verteilungsmaßstäbe" siehe hier. (Anm.: Die Verteilung der Mittel für die "Gesamtverwaltungskosten" verändert sich im Vergleich dazu nur relativ geringfügig und allein deshalb weil 2019 nicht, wie in 2018, insgesamt 540 Millionen Euro sondern lediglich 210 Millionen Euro nach dem Anteil der Jobcenter an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) "im Kontext von Fluchtmigration" in den Monaten Juli 2017 bis Juni 2018 verteilt werden.)