(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben von Januar bis September 2018 insgesamt 1,606 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben. Dies waren über 229 Millionen Euro (12,5 Prozent) weniger als von Januar bis September im Bundestagswahljahr 2017. Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2018 wurden von Januar bis September 2018 (etwa 75 Prozent des Haushaltsjahres) lediglich 51,7 Prozent der zugeteilten (zugewiesenen) Mittel für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis September 2017: 59,9 Prozent) In den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht diese Ausschöpfungsquote von 45,0 Prozent in Thüringen (Seite 19) bis 62,2 Prozent im Land Bremen (Seite 7 im PDF-Download).
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten neun Monaten 2017 und 2018 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 16. Oktober 2018: Download_BIAJ20181016 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder; in Fußnote zwei korrigiert: neun statt sieben)