(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle (unten) zur Anzahl der im Bund und in den Ländern von den Jobcentern neu festgestellten Sanktionen (Abschnitt A) und zur Anzahl der neu sanktionierten ELB (erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) (Abschnitt B) in den Jahren 2007 bis 2018. (Bremen, 10. April 2019. Bitte Fußnote in der Tabelle beachten. 2018 wurden gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) 903.821 Sanktionen gegen 403.142 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) "neu festgestellt", durchschnittlich 2,24 Sanktionen gegen jeden von mindestens einer Sanktion betroffene/n ELB im Verlauf von einem Jahr. Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Hartz-IV-Sanktionen hier.)
Nachtrag: Zur in 2018 leicht auf 8,5 Prozent gestiegenen "jährlichen Sanktionsverlaufsquote" (Statistik der BA) siehe unter BIAJ-Tabelle)
Hinweis vom 21.04.2020: Sanktionen (Hartz IV): Jahressummen und Anzahl der neu sanktionierten ELB - 2007 bis 2019 (siehe hier: BIAJ_20200421)
Nachtrag vom 10. April 2019 (18:30 Uhr): Die "jährliche Sanktionsverlaufsquote" (Statistik der BA) betrug 2018 8,5 Prozent nach 8,3 Prozent im Vorjahr 2017. "Die jährliche Sanktionsverlaufsquote drückt ... den Anteil der ELB aus, die in mindestens einem Berichtsmonat des Jahres SGB II-Leistungen bezogen haben und innerhalb dieses Jahres mindestens eine Sanktion hatten." (Statistik der BA: siehe Link in der Tabelle oben) Berechnungsgrundlage: "Im Jahr 2018 haben 5.157.000 Menschen in mindestens einem Monat Arbeitslosengeld II bezogen (Anwesenheitsgesamtheit). 441.000 waren dabei in mindestens einem Monat sanktioniert." (Anm.: Quote vor Rundung auf 1.000 berechnet.) Die entsprechenden Daten in 2017: 5.520.023 und 456.822.