(BIAJ) Im Dezember 2018 galten laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 127.623 (6,5 Prozent) der 1,953 Millionen minderjährigen, unverheirateten Kinder in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) als nicht Leistungsberechtigte (NLB). (Dezember 2017: 114.496 bzw. 5,6 Prozent) Der Anteil der gemäß SGB II (Hartz IV) nicht leistungsberechtigten minderjährigen, unverheirateten Kinder in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften reichte in den Ländern im Dezember 2018 von 2,6 Prozent in Berlin bis 12,3 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.
Zu den Kindern im Alter von unter 18 Jahren (unverheiratet) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Dezember 2017 und 2018), differenziert nach Leistungsberechtigten (NEF, ELB, SLB) und nicht Leistungsberechtigten (KOL und AUS) siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 1. Juni 2019 unten bzw. im PDF-Download (BIAJ_20190601).
Kinder im Alter von unter 18 in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - differenziert nach Leistungsberechtigten (NEF, ELB, SLB) und nicht Leistungsberechtigten (KOL und AUS) - 2018
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