(BIAJ) Im Juni 2019, fünfzehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 18.050 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert, darunter 5.406 in Ostdeutschland. Dies waren lediglich 2.256 (14,3 Prozent) mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, 3.264 mehr in Westdeutschland und 1.008 weniger in Ostdeutschland. (zum Ländervergleich siehe BIAJ-Tabelle vom 10. Juli 2019: hier) (bis August 2019 aktualisierte BIAJ-Tabelle: hier2)
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 58,066 Millionen Euro aus, davon 42,670 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 15,396 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2018 wurden von den Jobcentern gE für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ insgesamt 72,849 Millionen Euro ausgegeben.
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt) und Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") in den Ländern (Ausgaben nur Jobcenter gE) im Vergleich mit dem Vorjahr (Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt") siehe die BIAJ-Materialien vom 10. Juli 2019: Download_BIAJ20190710 (PDF: drei Seiten)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
Weitere z.T. auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema SGB-II-Finanzierung und Hartz IV (SGB II) siehe hier: SGB-II-Finanzierung und Hartz-IV