(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit; ohne die 104 Jobcenter zkT / "zugelassene kommunale Träger") wurden im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 1,296 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (einschließlich von etwa 15 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer") und die beendeten bzw. endenden nicht im SGB II (Hartz IV) geregelten Bundesprogramme ausgegeben, darunter 1,272 Milliarden Euro der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2019 zugeteilten 3,681 Milliarden Euro (ohne Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer"). Der Vergleich der entsprechenden Ausgaben der Jobcenter gE in den beiden Vorjahren zeigt: Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und Bundesprogramme zusammen wurden im ersten Halbjahr 2019 von den Jobcentern gE 140 Millionen Euro mehr ausgegeben als im ersten Halbjahr 2018 – aber 44 Millionen Euro weniger als im ersten Halbjahr des Bundestagswahljahres 2017.

Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“, den Bundesprogrammen und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2018 und 2019 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 17. Juli 2019: Download_BIAJ20190717 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder); Zahlendreher bei "zugeteilten Bundesmitteln" auf Seite 1 in der PDF am 08.10.2019 von 3,618 auf 3,681 Milliarden Euro korrigiert)
Hinweis vom 30. Juli 2019: Zu den beiden bremischen Jobcentern (Bremen Stadt und Bremerhaven) siehe Download_BIAJ20190730 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)