(BIAJ) Das von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ermittelte "Teilnehmerpotenzial" ("Teilhabechancengesetz") und der Bestand der Beschäftigten in den SGB-II-Maßnahmen "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (TaAM - § 16i SGB II - befristet bis 31.12.2024) und "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (EvL - § 16e SGB II) in den Ländern im Oktober 2019 in einer unkommentierten BIAJ-Tabelle vom 08. November 2019 (unten)*** (16. Januar 2020: ergänzte BIAJ-Tabelle mit bis Dezember 2019 aktualisiertem Bestand der Beschäftigten - über der Tabelle vom 08.11.2019)

2020 01 16 potenzial thcg taam teilhabe am arbeitsmarkt evl eingliederung langzeitarbeitslose beschaeftigte 122019.emf

 

2019 11 08 potenzial thcg taam teilhabe am arbeitsmarkt evl eingliederung langzeitarbeitslose beschaeftigte 102019

*** Hinweis: Der folgende Befund in der DGB-Veröffentlichung "Erste Erfahrungen mit dem „Sozialen Arbeitsmarkt"" (arbeitsmarktaktuell vom 6. Oktober 2019) beruht auf einer fehlerhaften Länderzuordnung von geförderten Beschäftigungsverhältnissen (Bayern und Bremen vertauscht; weitere Fehler in der Tabelle 1, Seite 5: Hamburg wurden, wie auch Thüringen, die Daten für Thüringen zugeordnet; der vorläufige Gesamtbestand im Juli 2019 ist wegen der falschen Daten für Hamburg höher als von der Statistik der BA im August 2019 für Juli 2019 genannt): "So hat in Bremen bisher jeder 10. potentiell förderungsfähige Langzeitbezieher einen öffentlich geförderten Arbeitsplatz bekommen, während es in Bayern nur einer von 100 Personen ist, die für das Instrument in Frage kommen." (Seite 6: siehe hier) Anmerkung: Die BIAJ-Berechnungen in der Tabelle oben beruhen auf aktuelleren Daten einer anderen "Potential-Ermittlung" der Statistik der Bundesagentur für Arbeit; siehe Spalten 1 und 2 in der Tabelle oben und hier2.
Ergänzender Hinweis vom 28.11.2019: Die DGB-Veröffentlichung "Erste Erfahrungen mit dem „Sozialen Arbeitsmarkt"" wurde inzwischen korrigiert. Siehe hier3.