(BIAJ) Wieviel Bundesmittel werden den einzelnen Jobcentern - 302 Jobcenter gE (gemeinsame Einrichtungen) und 104 Jobcenter zkT (zugelassene kommunale Träger) - für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" im Haushaltsjahr 2020 (voraussichtlich) zur Verfügung stehen? Eine Übersicht (BIAJ-Tabelle) nach Beschluss des Bundeshaushalts 2020 durch den Bundestag und Veröffentlichung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2020 (EinglMV 2020) am 13. Dezember 2019 - mit Vergleich zu den Mittelzuteilungen für Ausgaben in 2019: Download_BIAJ20191219 (PDF: 13 Seiten). Wie und für welche Leistungen die einzelnen Jobcenter diese Bundesmittel für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten" ausgeben wollen (oder nicht ausgeben*), kann bei den einzelnen Jobcentern erfragt werden (Stichworte: "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm", "Wirtschaftsplan"/"Haushaltsplan").
Hinweis vom 26. April 2020: Zur endgültigen Zuteilung einschließlich der Mittel für die Ausfinanzierung der unbefristeten Beschäftigungszuschüsse (BEZ) - Stand: 17.01.2020 - siehe die BIAJ-Materialien vom 26.04.2020: Download_BIAJ20200426. (PDF: 11 Seiten)
* Am 18. Dezember 2019 meldete z.B. Radio Bremen (buten un binnen): "13 Millionen Euro Fördergeld wurden nicht ausgegeben" (hier) - mit Sicherheit kein Einzelfall unter den 406 Jobcentern. Mehr dazu nach Abschluss des Haushaltsjahres und Veröffentlichung der Haushaltsrechnungen. Nachtrag vom 29.01.2020: Siehe dazu die zwei BIAJ-Tabellen unten:
Jobcenter 2020: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten"
- Details