(BIAJ) Wieviel Bundesmittel werden den einzelnen Jobcentern - 302 Jobcenter gE (gemeinsame Einrichtungen) und 104 Jobcenter zkT (zugelassene kommunale Träger) - für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" im Haushaltsjahr 2020 (voraussichtlich) zur Verfügung stehen? Eine Übersicht (BIAJ-Tabelle) nach Beschluss des Bundeshaushalts 2020 durch den Bundestag und Veröffentlichung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2020 (EinglMV 2020) am 13. Dezember 2019 - mit Vergleich zu den Mittelzuteilungen für Ausgaben in 2019: Download_BIAJ20191219 (PDF: 13 Seiten). Wie und für welche Leistungen die einzelnen Jobcenter diese Bundesmittel für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten" ausgeben wollen (oder nicht ausgeben*), kann bei den einzelnen Jobcentern erfragt werden (Stichworte: "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm", "Wirtschaftsplan"/"Haushaltsplan").
Hinweis vom 26. April 2020: Zur endgültigen Zuteilung einschließlich der Mittel für die Ausfinanzierung der unbefristeten Beschäftigungszuschüsse (BEZ) - Stand: 17.01.2020 - siehe die BIAJ-Materialien vom 26.04.2020: Download_BIAJ20200426. (PDF: 11 Seiten)
* Am 18. Dezember 2019 meldete z.B. Radio Bremen (buten un binnen): "13 Millionen Euro Fördergeld wurden nicht ausgegeben" (hier) - mit Sicherheit kein Einzelfall unter den 406 Jobcentern. Mehr dazu nach Abschluss des Haushaltsjahres und Veröffentlichung der Haushaltsrechnungen. Nachtrag vom 29.01.2020: Siehe dazu die zwei BIAJ-Tabellen unten:

2020 01 29 jc ge grosstaedte abrechnung sgb2 egl egt 01 12 2019 biaj tabelle

2020 01 29 jc ge grosstaedte abrechnung egl egt pat bprog 01 12 2019 biaj tabelle 2