(BIAJ) 862.317 neu festgestellte Sanktionen von September 2018 bis August 2019* gegen 387.148 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). 7,4 Prozent weniger neu festgestellte Sanktionen als ein Jahr zuvor (von September 2017 bis August 2018). Auf Jobcenterebene reicht diese Veränderungsrate (Spalte 3 in der BIAJ-Tabelle im Download) von -44,6 Prozent (nahezu Halbierung) bis +92,6 Prozent (nahezu Verdoppelung)! 6,2 Prozent weniger ELB, die von September 2018 bis August 2019 von (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion betroffen waren, als ein Jahr zuvor. Auf Jobcenterebene reicht diese Veränderungsrate von -39,9 Prozent bis +52,7 Prozent! (Spalte 6) Durchschnittlich 2,23 neu festgestellte Sanktionen pro ELB mit (mindestens) einer von September 2018 bis August 2019 neu festgestellten Sanktion. Auf Jobcenterebene reicht diese durchschnittliche Anzahl neu festgestellter Sanktionen pro ELB mit (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion im 12-Monatszeitraum September 2018 bis August 2019 von 1,26 bis 3,49. (Spalte 8) Ein Jahr zuvor (Spalte 7): von 1,08 bis 3,55 (bei durchschnittlich 2,26). Die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 28. Dezember 2019 mit allen Jobcentern finden Sie hier: Download_BIAJ20191228 (PDF: 10 Seiten)
* der aktuellste 12-Monatszeitraum (vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16) mit am 10. Dezember 2019 veröffentlichten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Hartz-IV-Sanktionen: Von Sanktionen betroffene erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Jobcentervergleich 08/2019
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