(BIAJ) Den 406 Jobcentern wurden insgesamt 4,999 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ("SGB II-Eingliederungsleistungen") und 5,351 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2020 zugeteilt (zugewiesen). Zur Verteilung dieser Bundesmittel, einschließlich der Mittel für die Ausfinanzierung der unbefristeten Beschäftigungszuschüsse (BEZ), auf die einzelnen Jobcenter siehe die BIAJ-Materialien vom 26. April 2020 hier: Download_BIAJ20200426 (PDF: zwei Text- und neun Tabellenseiten)