(BIAJ) Den Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz („Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung“) in Höhe von insgesamt 2,178 Milliarden Euro (Bundesanteil: 871,2 Millionen Euro) standen im Haushaltsjahr 2019 Einnahmen (Erstattungen) in Höhe von insgesamt 360,4 Millionen Euro (Bundesanteil: 144,2 Millionen Euro) gegenüber. Im Bundeshaushalt 2020 sind für den Bundesanteil an den Ausgaben für diese Unterhaltsleistungen 943 Millionen Euro veranschlagt (148 Millionen Euro mehr als im ersten Regierungsentwurf vom 26. Juni 2019) und Einnahmen in Höhe von 179 Millionen Euro (wie im ersten Regierungsentwurf). (Anm.: In welcher Höhe diese Unterhaltsleistungen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Hartz IV – minderten, ist dem BIAJ nicht bekannt.)

Seit dem 1. Juli 2017 trägt der Bund 40 Prozent der Aufwendungen der Länder. Von 2000 bis zum 30. Juni 2017 trug der Bund ein Drittel (etwa 33,3 Prozent) der Aufwendungen der Länder, vor 2000 50 Prozent. Die nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil) eingezogenen Beträge, sind von den Ländern zum entsprechenden Anteil an den Bund abzuführen.

Der unten stehenden BIAJ-Tabelle (und PDF hier: BIAJ20200520) ist zu entnehmen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen des Bundes (ohne die Anteile der Länder) von 2002 bis 2019 entwickelt haben und welche Entwicklung in 2020 gemäß Bundeshaushalt 2020 erwartet wird bzw. vor „Corona“ erwartet wurde. (Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss: hier)

2020 05 20 unterhaltsvorschuss im bundeshaushalt 2002 2020