(BIAJ) Vier unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten (Mikrozensus) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin in den Jahren 2005 bis 2019: insgesamt (Abbildung 1), Kinder im Alter von unter 18 Jahren (Abbildung 2), Alleinerziehende (Abbildung 3) und Altersgruppe 65 Jahren und älter (Abbildung 4). Unter den vier Abbildungen eine Warnung, die bei der Interpretation von (jährlichen) Veränderungen der Armutsgefährdungsquoten beachtet werden sollte.
Warnung: "Die Armutsgefährdungsquoten sind gegenüber stichprobenbedingten Schwankungen des Mittelwerts nicht sehr robust. Das bedeutet, dass bereits geringe zufällige Schwankungen des Mittelwerts merkliche Veränderungen der Armutsgefährdungsquote zu Folge haben können. Aus diesem Grund sollten nur sehr deutliche Unterschiede zwischen den Armutsgefährdungsquoten verschiedener Regionen oder Bevölkerungsgruppen bzw. über einen längeren Zeitraum stabile Entwicklungen inhaltlich interpretiert werden." (IT.NRW, März 2009) Zudem wirkten am aktuellen Rand die unter den Abbildungen genannten Umstellungen und Sondereffekte.
Ergänzend zu den insbesondere bei den Alleinerziehenden in Bremen (Land) extremen Veränderungen am aktuellen Rand eine Erklärung des Statistischen Landesamtes Bremen (auf Anfrage des BIAJ zur extremen Veränderung der Armutsgefährdungsquote Alleinerziehender im Land Bremen in 2018): "Ein Grund dafür, warum gerade bei den Personen aus Alleinerziehenden-Haushalten die Armutsgefährdungsquote so stark schwankt ist, dass die Einkommen dieser Haushalte rund um die Armutsgefährdungsschwelle sehr dicht sind. D.h. bereits eine geringe Verschiebung der Armutsgefährdungsschwelle kann sehr deutliche Auswirkungen auf die Armutsgefährdungsquote haben." Das heißt dann auch, dass auch geringe Einkommensschwankungen erhebliche Auswirkungen haben.
BIAJ, 13. August 2020