(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2020 insgesamt 2,347 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und die Ausfinanzierung der nicht im SGB II (Hartz IV) geregelten Bundesprogramme ausgegeben (einschließlich von 116,3 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"), darunter 2,229 Milliarden Euro (58,7 Prozent) der den Jobcentern gE zugeteilten 3,799 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2020 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer").
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten drei Quartalen 2019 und 2020 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 12. Oktober 2020: Download_BIAJ20201012 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)*
* Zum Vergleich mit dem ersten Quartal und den ersten Halbjahr 2020 (und 2019) siehe die BIAJ-Materialien vom 27. April 2020 (Download_BIAJ20200427) und 07.Juli 2020 (Download_BIAJ20200707)