(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2020 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) insgesamt 3,077 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 81,0 Prozent der den Jobcentern gE für diesen Zweck zugeteilten 3,799 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr 2019 wurde von den Jobcentern gE 97,8 Millionen Euro (3,3 Prozent) mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. Die Mehrausgaben in Höhe von 97,8 Millionen Euro erhöhen sich auf 175,7 Millionen Euro, wenn die Mehrausgaben in Höhe von 90,0 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und die Minderausgaben bei den nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen in Höhe von 12,0 Millionen Euro berücksichtigt werden.
Die BIAJ-Materialien vom 19. Januar 2021 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20210119. (PDF: 19 Seiten) Auszug: