(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur (bis 2003 Bundesanstalt) für Arbeit (BA) für Unterhaltsgeld/Teilunterhaltsgeld (Uhg) und "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" (Alg W) von 1986 bis 2021 (Ist bis 2020 und Soll 2021)*:
* Anmerkung I: Das AlgW-Soll von 1,370 Milliarden Euro in 2021 ist nominal 50 Millionen Euro höher als das Soll im Haushaltsjahr 2020. Anmerkung II: Die Minderung der Alg-Anspruchsdauer um „jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ erfüllt wurde - § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III – blieb mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Qualifizierungschancengesetz“ unverändert.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)