Die Anmerkungen zu den in einem Schreiben der Landesgruppe Brandenburg der CDU/ CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15. Juli 2011 genannten Haushaltsdaten könnten auch über Brandenburg hinaus von Interesse sein. Denn der Vergleich der von der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012 geplanten Ausgaben (Soll) für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) und (obwohl nur indirekt zuständig) für (einen Teil der) „Leistungen der aktiven Arbeitsförderung“ (SGB III) mit den Ist-Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 gehört zum Standardrepertoire der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Und am morgigen Donnerstag (08. September 2011) könnte er in der ersten Beratung des Einzelplans 11 (Arbeit und Soziales) erneut bemüht werden, um die weiteren drastischen Kürzungen der „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) und „Leistungen der aktiven Arbeitsförderung“ (SGB III) zu rechtfertigen.

Vorbemerkung/Rückblick: Erinnern Sie sich noch an den Endbericht der „Arbeitsgruppe ‚Arbeitslosenhilfe/ Sozialhilfe’ der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen“ und an die darauf basierenden Ableitungen „Zur Festlegung der Höhe der Eingliederungsleistungen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und der hierfür notwendigen Personal- und Verwaltungsaufwendungen ...“ des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit?

Rückblick auf die Eingliederungs- und Verwaltungskostenpauschalen und Anmerkungen zu den Haushaltsdaten im Schreiben der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 7. September 2011: Download