(BIAJ) Im Dezember 2020 lebten insgesamt 1,855 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV), 13,6 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen. Dies waren 126.002 (6,4 Prozent) weniger als im Dezember 2010 bzw. 23.678 (1,3 Prozent) weniger als im Dezember 2019. Im Vorjahresvergleich (Dezember 2019 - Dezember 2020) reichten die Veränderungsraten in den Ländern von -7,6 Prozent in Thüringen bis +2,1 Prozent in Hamburg. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung (hier kurz: SGB-II-Quote u18) reichte in den Ländern im Dezember 2020 von 6,4 Prozent in Bayern (BY) bis 31,6 Prozent im Land Bremen (HB). (vorläufig; siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1, 3 und 5)
Ein Blick auf die 15 Großstädte mit mehr als 400.000 EW (incl. Region Hannover) zeigt u.a.: In den diesen 15 Großstädten (GS) lebten im Dezember 2020 5.679 (1,1 Prozent) mehr Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, im Bundesgebiet ohne diese 15 Großstädte (DEoGS) 29.357 (2,2 Prozent) weniger als im Dezember 2019. Die SGB-II-Quote u18 reichte in den 15 Großstädten im Dezember 2020 von 10,9 Prozent in München (M) bis 32,2 Prozent in Essen (E). In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) zusammen betrug die SGB-II-Quote u18 im Dezember 2020 21,7 Prozent, im Bundesgebiet ohne diese Großstädte (DEoGS) 11,8 Prozent. (siehe dazu die BIAJ-Tabellen 2, 4 und 6)
Die sechs unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 22. April 2021 mit einem Blick auf die Bevölkerungsentwicklung (BIAJ-Tabellen 5 und 6) finden Sie hier: Download_BIAJ20210422 (PDF; sechs Seiten)
Ergänzung vom 25.04.2021: Ein Blick auf Nordrhein-Westfalen und das Ruhrgebiet mit seinen 15 Kreisen (11 kreisfreie Städte und vier Landkreise) - vom Landkreis Wesel mit einem Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung (hier kurz: SGB-II-Quote u18) von 15,1 Prozent im Dezember 2020 bis zu einer SGB-II-Quote u18 von 41,6 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen. (SGB-II-Quote u18 im Ruhrgebiet insgesamt: 26,2 Prozent; NRW ohne das Ruhrgebiet: 15,3 Prozent). Siehe dazu die drei unkommentierten BIAJ-Tabellen von 25. April 2021: Download_BIAJ_20210425 (PDF; drei Seiten)