(BIAJ) Im Dezember 2020 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft 1.187,10 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (605,30 Euro pro Person in diesen 2,854 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit 5,597 Millionen Menschen).
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.026,80 Euro in Leipzig (L) bis 1.385,90 Euro in München (M). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 7, Seite 7 und 10)
Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen von insgesamt durchschnittlich 340,20 Euro verblieb im Dezember 2020 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 846,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (431,80 Euro pro Person).
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft von 736,30 Euro in Leipzig (darunter 332,40 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 977,10 Euro in München (darunter 583,00 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4, 6 und 7, Seite 7, 9 und 10)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 28. Mai 2021 finden sie hier: Download_BIAJ20210528 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)