(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 676,5 Millionen Euro ausgegeben - 515,1 Millionen Euro (76,1 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 161,4 Millionen Euro (23,9 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT).
Der PAT-Anteil an den Ausgaben der Jobcenter gE reicht im Haushaltsjahr 2020 im Vergleich der Länder ohne Berlin (immer nur die Jobcenter gE) von 30,7 Prozent in Hamburg (HH) bis 21,2 Prozent in Schleswig-Holstein (SH). In Berlin beträgt der PAT-Anteil an den Ausgaben gemäß § 16i SGB II lediglich 7,9 Prozent.
Gemessen am durchschnittlichen Bestand der von den Jobcentern gE gemäß § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse („TN-Bestand“: 31.436) wurden im Haushaltsjahr 2020 durchschnittlich 1.793 Euro pro Arbeitsverhältnis und Monat („Ausgaben pro TN/Monat“) ausgegeben – in Westdeutschland durchschnittlich 1.864 Euro und in Ostdeutschland 1.657 Euro.
In den Ländern reichten die durchschnittlichen Ausgaben des Bundes für die von den Jobcentern gE gemäß § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse in 2020 von 1.957 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen (NW) und 1.946 Euro in Hessen (HE) bis 1.577 Euro in Hamburg (HH) und 1.496 Euro in Sachsen (SN).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 23. Juni 2021 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten) finden Sie hier: Download_BIAJ20210623 (PDF: neun Seiten)