(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 507,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben – (nominal) 23,1 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2020, aber immer noch 57,7 Millionen Euro weniger als 2019 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Bis März 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ durch die Jobcenter gE von 565,5 Millionen Euro im Jahr 2019 und 567,9 Millionen Euro in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 auf 457,2 Millionen Euro gesunken, auf den tiefsten Stand im Beobachtungszeitraum (2012 bis 2021). In den neun Monaten von April bis Dezember 2021 wurden von den Jobcentern gE 50,7 Millionen Euro mehr für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben als von April bis Dezember 2020, aber immer noch 32,5 Millionen Euro weniger als von April bis Dezember 2019.
Nachrichtlich: Die Entwicklung der Ausgaben der Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ verlief nach 2017 und insbesondere im ersten "Corona-Jahr" deutlich anders als die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 2)
(1) Anmerkung: Die Gesamtausgaben der Jobcenter gE für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) enthalten auch die Ausgaben im Rahmen des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). Die in den Monaten Mai 2020 bis Juni 2021gebuchten Ausgaben (etwa 108,5 Mio. Euro, davon 87,5 Mio. Euro in 2020) und die von Juli bis September 2021 gebuchten Rückzahlungen/Umbuchungen (Ausgaben in Höhe von 16,8 Mio. Euro mit negativem Vorzeichen) wurden nicht den einzelnen Maßnahmen (u.a. FbW) zugeordnet.
Von den Gesamtausgaben im Rahmen des „Eingliederungstitel“ (Kapitel 2 BA-Haushalt) wurden von Juni 2020 bis Dezember 2021 insgesamt 71,0 Millionen Euro unter „Zuschüsse. i. R. des Sicherstellungsauftrags SodEG“ gebucht. (davon 47,7 Mio. Euro in 2020; vor Juni 2020 nur 0,00-Euro-Buchungen; bisher keine negativen Buchungen; siehe SodEG im SGB II-Rechtskreis oben)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier_sgb2 (SGB III: hier_sgb3)