(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Statistik der Schutzsuchenden nach Schutzstatus (1) im Bund und in den 16 Bundesländern (eine BIAJ-Abbildung und drei BIAJ-Tabellen):
a) Abbildung: Schutzsuchende pro 100.000 EW in den 16 Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt am 31.12.2020
b) Tabelle 1: Schutzsuchende nach Schutzstatus 2020 - Bundesrepublik Deutschland und die 16 Bundesländer (Stichtag: 31.12.)
c) Tabelle 2: Schutzsuchende nach Schutzstatus 2013 bis 2020 - Bundesrepublik Deutschland, Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (Stichtag: 31.12.)
d) Tabelle 3: Schutzsuchende nach Schutzstatus 2013 bis 2020 - Bundesrepublik Deutschland, Hamburg und Berlin (Stichtag: 31.12.)
(Tabellen unten bzw. PDF hier)
(1) „Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten und mit entsprechendem aufenthaltsrechtlichem Status im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst sind. Hierzu gehören drei Untergruppen, die aufgrund ihrer Heterogenität immer auch getrennt betrachtet werden sollten:
- Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus halten sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland auf, wobei über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde.
- Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus besitzen einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes.
- Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus halten sich nach Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige in Deutschland auf.
Begriffe wie Flüchtlinge, Asylbewerber oder Asylberechtigte werden oftmals als Synonyme für geflüchtete Menschen genutzt, beschreiben aber im Ausländer- und Asylrecht jeweils nur eine spezifische Teilmenge der Schutzsuchenden.“ (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Glossar/schutzsuchende.html - Zugriff: 07.03.2022)